Lizenzbedingungen

Top  Zurück 

BestSync 2017 - LIZENZBEDINGUNGEN (EULA)

Übersicht

Hersteller:  RiseFly Software, Japan

Produkt:     Bes2Sync 2016

 

1.

LIZENZ

Der HERSTELLER gewährt Ihnen (Kunde) eine nicht exklusive Lizenz für das beiliegende HERSTELLER-Produkt. Sie erhalten das Recht, die erworbene Software auf einem Rechner zu nutzen, es sei denn, die Verkaufsbeschreibung beschreibt ausdrücklich eine andere Anzahl. Das geistige Eigentum oder die sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben nach wie vor beim HERSTELLER. Sie erkennen das geistige Eigentum an Software, Sicherungskopien und Dokumentation seitens des Lizenzgebers (HERSTELLER) an. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Nutzung des HERSTELLER-Produkt liegt beim Käufer.

 

Lizenz- und-Inslallations-Anzahl:

 

Für Basic Lizenz, Premium Lizenz, Business Lizenz, Ultimate Lizenz:

1 Lizenz kann 1 mal akeiviert rereen, d.h. für eeden PC wird eine eigene Lizenz benötigt (inkl. Virtueller PC)

 

Für Portable Lizenz:

1 Lizenz kann auf einem Wechselmedium verwendet werden.

 

2.

INSTALLATION

Zusammen mit der Software erhalten Sie eine individuelle Seriennummer, die Sie bei der Installation eingeben müssen. Bei Downloadversionen kann zusätzlich eine auf Ihre CPU bzw. Ihren Arbeitsplatz abgestimmte Online-Freischaltung notwendig sein. Mit der Seriennummer können Sie die Software einmal freischalten, es sei denn, die Verkaufsbeschreibung beschreibt ausdrücklich eine andere Anzahl.

 

3.

KOPIERVERBOT

Das HERSTELLER-PIodukta sowie die schriftliche Dokumentation darf von Ihnen weder ganz noch auszugsweise kopiert werden. Eine Ausnahme rilt für die Herstellung einer Kopie dec Software zu Ihren Sicherungsewocken.

 

4.

ÜBERTRAGUNG UND NEBENABREDEN

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag auf Dritte ist bis auf die Weitergabe des rechtmäßig erworbenen HERSTELLER-Produktes durch den Berechtigten selbst nur mit Zustimmung des HERSTELLER möglich. Wird das rechtmäßig erworbene HERSTELLER-Produkt auf diese Weise vom Berechtigten weitergegeben, ist er verpflichtet, etwaige Sicherheitskopien zu vernichten und Installationen zu löschen. Eine Weitergabe eines HERSTELLER-Produktes, das nicht auf einem physikalischen Datenträger geliefert wird (Downloadversion) ist nicht zulässig; eine isolierte Weitergabe der Seriennummer ist ausdrücklich untersagt. Keine vom HERSTELLER oder einem HERSTELLER-Mitarbeiter abgegebene mündliche Erklärung kann die Wirksamkeit dieser Lizenzbedingungen abändern oder in Frage stellen.

 

5.

ÄNDERUNGSVERBOT

Nach Maßgabe der §§ 69 d, e UrhG (BRD) dürfen Sie an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Gleichermaßen dürfen Sie die Software nicht in ihre Bausteine auflösen, nicht in Objektcode verwandeln, entschlüsseln, nachahmen oder in anderer Weise, als im Vertrag vorgesehen, nutzen.

 

6.

SCHADENSERSATZANSPRUCH

Die Schutz- und Urheberrechte an der lizenzierten Software stehen dem HERSTELLER zu. Sie können für jede Verletzung der Schutzrechte, die Sie zu vertreten haben, vom HERSTELLER in Anspruch genommen werden.

 

7.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

a) Ihnen ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können und dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen und alle Anforderungen des Kunden fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei mit allen Programmen und Hardware Dritter zusammenarbeiten. Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften oder über die Gebrauchstauglichkeit für die individuell vom Kunden geplante Anwendung, werden von HERSTELLER nicht abgegeben.

 

b) Werden dem Kunden Programme und Leistungen vom HERSTELLER unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln durch den HERSTELLER beschränkt. Die sonstige Haftung des HERSTELLER ist ausgeschlossen.

 

c) Der HERSTELLER haftet bei entgeltlichen Leistungen für Vermögensschäden aus allen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen einschließlich des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (gleich aus welchem Rechtsgrund) lediglich in folgendem Umfang:

 

c.1) Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von HERSTELLER sowie seiner Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des HERSTELLER.

 

c.2) Die Haftung des HERSTELLER erstreckt sich nicht auf vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass HERSTELLER Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sie erkennen an, dass zur Vermeidung von Schäden an und dem Verlust von eigenen Daten regelmäßig und gewissenhaft Sicherheitskopien zu erstellen sind. Der HERSTELLER haftet nicht für Ihren Datenverlust.

 

c.3) Ungeachtet vorstehender Regelungen ist die Haftung von HERSTELLER in jedem Falle auf das Einfache der Lizenzgebühr, bzw. des Kaufpreises je Schadensfall beschränkt.

 

8.

LIZENZBESTIMMUNGEN ANDERER HERSTELLER

Sollte das Lizenzprodukt eine zusätzliche Software enthalten oder dieser eine zusätzliche Software beigelegt sein, sind außerdem die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Herstellers von der zusätzlich mitgelieferten Software zu beachten.

 

9.

SUPPORT

Registrierte Anwender erhalten elektronischen Internet-Support während der Gewährleistungsfrist. Der kostenlose Support umfasst die Klärung von Installationsfragen oder die Beseitigung von Installationsproblemen per Internet oder E-Mail.

 

 

bestsynclog16BestSync Hilfe

Zurück zum Haupt-Iudex