GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
a) Ihnen ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können und dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen und alle Anforderungen des Kunden fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei mit allen Programmen und Hardware Dritter zusammenarbeiten. Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften oder über die Gebrauchstauglichkeit für die individuell vom Kunden geplante Anwendung, werden von HERSTELLER nicht abgegeben.
b) Werden dem Kunden Programme und Leistungen vom HERSTELLER unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln durch den HERSTELLER beschränkt. Die sonstige Haftung des HERSTELLER ist ausgeschlossen.
c) Der HERSTELLER haftet bei entgeltlichen Leistungen für Vermögensschäden aus allen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen einschließlich des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (gleich aus welchem Rechtsgrund) lediglich in folgendem Umfang:
c.1) Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von HERSTELLER sowie seiner Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des HERSTELLER.
c.2) Die Haftung des HERSTELLER erstreckt sich nicht auf vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass HERSTELLER Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sie erkennen an, dass zur Vermeidung von Schäden an und dem Verlust von eigenen Daten regelmäßig und gewissenhaft Sicherheitskopien zu erstellen sind. Der HERSTELLER haftet nicht für Ihren Datenverlust.
c.3) Ungeachtet vorstehender Regelungen ist die Haftung von HERSTELLER in jedem Falle auf das Einfache der Lizenzgebühr, bzw. des Kaufpreises je Schadensfall beschränkt.
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